Weitere Entscheidung unten: VG Lüneburg, 25.07.2005

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   BVerwG, 14.04.2005 - 5 B 29.05   

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BVerwG, 14.04.2005 - 5 B 29.05 (https://dejure.org/2005,25595)
BVerwG, Entscheidung vom 14.04.2005 - 5 B 29.05 (https://dejure.org/2005,25595)
BVerwG, Entscheidung vom 14. April 2005 - 5 B 29.05 (https://dejure.org/2005,25595)
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   VG Lüneburg, 25.07.2005 - 5 B 29/05   

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VG Lüneburg, 25.07.2005 - 5 B 29/05 (https://dejure.org/2005,28526)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 25.07.2005 - 5 B 29/05 (https://dejure.org/2005,28526)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 25. Juli 2005 - 5 B 29/05 (https://dejure.org/2005,28526)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Vergnügungssteuer

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen einen Vergnügungssteuerbescheid; Stückzahl der Gewinnspielautomaten als eine taugliche Rechtsgrundlage für die Erhebung der Vergnügungssteuern; Unzulässigkeit des Stückzahlmaßstabs bei große ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen einen Vergnügungssteuerbescheid; Stückzahl der Gewinnspielautomaten als eine taugliche Rechtsgrundlage für die Erhebung der Vergnügungssteuern; Unzulässigkeit des Stückzahlmaßstabs bei große ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab;

    Auszug aus VG Lüneburg, 25.07.2005 - 5 B 29/05
    Die Feststellung der Nichtigkeit des Stückzahlmaßstabes in einer Satzung zur Erhebung von Vergnügungssteuern nach Maßgabe des Urteils des Bundesverwaltunsgerichts vom 13.4.2005 (10 C 5.04) setzt aussagekräftige Erkenntnisse über die durchschnittlichen Einspielergebnisse der Gewinnspielautomaten von mehreren Betreibern im Satzungsgebeit über einen Zeitraum von 8 bis 12 Monaten und relevante Abweichengen davon voraus.

    Die Antragstellerin begründet ihre Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der festgesetzten Vergnügungssteuern damit, dass der der Steuerveranlagung zugrundeliegende Stückzahlmaßstab nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2005 (- BVerwG 10 C 5.04 -) nur noch unter bestimmten Umständen eine taugliche Rechtsgrundlage für die Erhebung der Vergnügungssteuern ist.

  • BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 1.99

    Vergnügungssteuer; Spielautomatensteuer; Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in

    Auszug aus VG Lüneburg, 25.07.2005 - 5 B 29/05
    Die Beklagte beruft sich hierfür auf das Urteil des Senats vom 22. Dezember 1999 (BVerwG 11 CN 1.99, a.a.O. S. 240; ebenso OVG Lüneburg, a.a.O., und OVG Koblenz, a.a.O. juris Rn. 26).

    (1) Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 22. Dezember 1999 (BVerwG 11 CN 1.99 - a.a.O. S. 242) Schwankungen in den monatlichen Einspielergebnissen von Automaten mit Gewinnmöglichkeit zwischen 2 000 und 2 500 DM für jedenfalls vereinbar mit dem Stückzahlmaßstab angesehen und sich für diese Erkenntnis auf den vom Bundesverfassungsgericht in seinem Teilurteil aus dem Jahre 1962 akzeptierten relativ größeren Unterschied zwischen damals 600 und 800 DM im Anschaffungspreis der Geräte berufen.

  • OVG Thüringen, 31.07.2003 - 4 ZEO 937/99

    Kommunale Steuern; Zum Stückzahlmaßstab bei der Erhebung der

    Auszug aus VG Lüneburg, 25.07.2005 - 5 B 29/05
    Auch in der neueren Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte wird die Verwendung des Stückzahlmaßstabs bei der Spielautomatensteuer wegen festgestellter erheblicher Unterschiede in den Einspielergebnissen mittlerweile zunehmend für unzulässig gehalten (so, neben dem hier angefochtenen Urteil, OVG Bautzen, Urteil vom 23. Juni 2004, a.a.O.; VGH Kassel, Beschluss vom 12. August 2004, a.a.O.; das OVG Koblenz, Urteil vom 4. Dezember 2001, a.a.O., hält eine Schwankungsbreite von 50 % für nicht mehr hinnehmbar; a.A. OVG Weimar, Beschluss vom 31. Juli 2003 - OVG 4 ZEO 937/99 - LKV 2004, 284; OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Januar 2004 - 13 LA 397/03 - NVwZ-RR 2004, 781).
  • OVG Niedersachsen, 26.01.2004 - 13 LA 397/03

    Abwälzbarkeit; Abwälzung; Aufsteller; Aufwandssteuer; Aufwandsteuer;

    Auszug aus VG Lüneburg, 25.07.2005 - 5 B 29/05
    Auch in der neueren Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte wird die Verwendung des Stückzahlmaßstabs bei der Spielautomatensteuer wegen festgestellter erheblicher Unterschiede in den Einspielergebnissen mittlerweile zunehmend für unzulässig gehalten (so, neben dem hier angefochtenen Urteil, OVG Bautzen, Urteil vom 23. Juni 2004, a.a.O.; VGH Kassel, Beschluss vom 12. August 2004, a.a.O.; das OVG Koblenz, Urteil vom 4. Dezember 2001, a.a.O., hält eine Schwankungsbreite von 50 % für nicht mehr hinnehmbar; a.A. OVG Weimar, Beschluss vom 31. Juli 2003 - OVG 4 ZEO 937/99 - LKV 2004, 284; OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Januar 2004 - 13 LA 397/03 - NVwZ-RR 2004, 781).
  • VG Göttingen, 02.12.2005 - 3 B 547/05

    Abweichung; Angabe; Aufsteller; Automat; Automatenaufsteller; Bezugsgröße;

    Unter Zugrundelegung dieser Anforderungen vermag die Kammer (wie das VG Lüneburg in seinem Beschluss vom 25.07.2005 - 5 B 29/05 -, NST-N 2005, 214 f. zu einem vergleichbaren Sachverhalt) bei der hier nur möglichen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht zu erkennen, dass die geforderten Voraussetzungen für die Feststellung der Nichtigkeit des der Heranziehung zugrundeliegenden Stückzahlenmaßstabes vorliegen, so dass davon auszugehen ist, dass eine rechtswirksame Rechtsgrundlage für die Erhebung der streitigen Vergnügungssteuern besteht.
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